Boutique für Versicherungs- und Haftpflichtrecht.
Was wir können, ist Versicherungs- und Haftpflichtrecht.
Beraten und Prozessieren.
S&P ist eine auf das Versicherungs- und Haftpflichtrecht ausgerichtete Spezialkanzlei. Wir beraten unsere Mandanten vorgerichtlich und agieren vor allem forensisch in Deckungs- und Haftungsprozessen. Im Versicherungsrecht arbeiten wir spartenübergreifend mit einer gewissen Fokussierung auf die Personenversicherungen. Im Haftpflichtrecht übernehmen wir – regelmäßig im Auftrag des Haftpflichtversicherers – die gerichtliche Anspruchsabwehr, unterstützen aber auch – vornehmlich im Verkehrsrecht sowie in ausgewiesenen industriellen Großverfahren – Geschädigte bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Wenn wir übrigens Etwas nicht können, dann machen wir es auch nicht.
Mieterregress
OLG Oldenburg, 12.03.2026 – 9 U 8/26
Das OLG Oldenburg bestätigt, dass nach einem leichten Sturz eines E-Bikes grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, den Lithium-Ionen-Akku vorsorglich durch eine Fachwerkstatt auf versteckte Beschädigungen oder Brandgefahren überprüfen zu lassen, wenn der Akku äußerlich unbeschädigt und das Fahrrad weiterhin verkehrssicher ist. Kommt es erst Wochen oder Monate später
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Kaskoversicherung
OLG Brandenburg, 09.10.2025 – 11 U 155/24
Das OLG Brandenburg stellt klar, dass bei einer Schadenanzeige in der Kaskoversicherung der Begriff „unreparierte Schäden“ weit auszulegen ist. Nach Auffassung des Gerichts umfasst er nicht nur klassische Unfallschäden oder Beschädigungen, sondern auch wertmindernde Fahrzeugmängel, etwa konstruktive oder technische Defekte. Verschweigt der Versicherungsnehmer solche Mängel bewusst, kann dies eine arglistige
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